FAQ – Das sollten Sie wissen

Rund um das Beteiligungskapital

Mit einer typisch stillen Beteiligung wird die MBG zum Partner Ihres Unternehmens, jedoch nicht zum Mitunternehmer. Das bedeutet, dass die MBG nicht aktiv in Ihre Geschäftsführung eingreift und auch keinen Anteil am Vermögen des Unternehmens erhält. Stattdessen hat sie lediglich ein Informationsrecht, um sich über die Geschäfts- und Betriebsverhältnisse auf dem Laufenden zu halten. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wofür lässt sich Beteiligungskapital verwenden?

Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Management-Buy-Out beziehungsweise Management-Buy-In. Selbst für die Abfindung von Gesellschaftern, Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Begleitung eines Turn-Around sind MBG-Beteiligungen einsetzbar. Allerdings beteiligt sich die MBG nur dann, wenn die Vorhaben betriebswirtschaftlichen Erfolg versprechen und auch in Krisenzeiten noch tragfähig sind. Weiteres Plus einer MBG-Beteiligung: Die MBG ist nicht auf bestimmte Branchen fokussiert, sondern wendet sich an den breiten Mittelstand.

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Die MBG engagiert sich bereits mit Beteiligungsbeträgen ab 50.000 Euro. Diese Größenordnung macht eine Beteiligung gerade auch für kleine Betriebe aus Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie und industrienahen Dienstleistungen interessant. Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.

Am häufigsten fragen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Beteiligungen nach. Der durchschnittliche Beteiligungsbetrag liegt unter 300.000 Euro. Dies zeigt, dass MBG-Beteiligungskapital ideal zu Klein- und Mittelbetrieben passt.

Die MBG arbeitet eng mit den beiden Bürgschaftsbanken in Berlin und Brandenburg zusammen.

Unsere Beteiligungen sind in der Regel typisch stille Beteiligungen. Die Unabhängigkeit bei der Führung Ihres Unternehmens bleibt gewahrt.

Die Laufzeit der Beteiligungen richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und den Möglichkeiten unserer Kunden und kann bis zu 10 Jahren betragen. Die stillen Beteiligungen werden – in der Regel – zum Nominalwert zurückgezahlt, ohne Teilnahme am Zuwachs des Unternehmenswertes. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.

Unsere Beteiligungen verlangen keine unternehmensbezogenen Sicherheiten, so dass diese für Fremdkapital/Bankkredite zur Verfügung stehen.

Die MBG vergibt Beteiligungen ab 10.000 Euro bis zu EUR 1,5 Mio. Euro. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. Euro vergeben.

Die Laufzeit beträgt zwischen fünf und zehn Jahren.

Es fallen einmalig eine Bearbeitungsgebühr und ein Haftungsfondsbeitrag von je 1% des Beteiligungsbetrages an. Daneben ist laufend ein festes Beteiligungsentgelt zwischen 9 und 11% p.a. und ein erfolgsabhängiges Entgelt zwischen 2 und 2,5% p.a. zu zahlen.

Ja, es ist für jedes Geschäftsjahr ein erfolgsabhängiges Entgelt zwischen 2 und 2,5% p.a. zu zahlen. Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Beteiligung und der jeweilige Jahresüberschuss.

Das Unternehmen muss für alle Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, die Zustimmung einholen. Das betrifft zum Beispiel Maßnahmen wie die Geschäftsaufgabe oder Verlagerung des Betriebes außerhalb Berlin-Brandenburgs oder grundlegende Änderungen im Gesellschafterkreis. Die MBG darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

Die MBG-Beteiligung wird beim Rating als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet und verbessert damit signifikant das Rating.

Ja. Der Gesellschafter muss eine persönliche Garantie für die stille Beteiligung abgeben. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, diese durch eine Risikolebensversicherung zu unterlegen.

Nein.

Ja. Die Beiligung muss aber in den ersten fünf Jahren tilgungsfrei sein.

Ja. Die Beteiligung ist vom Unternehmen mit einer Frist von 12 Monaten kündbar. In diesem Fall ist eine Entschädigung pro nicht eingehaltenem Laufzeitjahr zu zahlen.

Die Bearbeitung dauert zwischen zwei und sechs Wochen, vorausgesetzt die Unterlagen liegen vollständig vor. Zumeist lässt sich der Prozess durch rechtzeitige Vorabstimmung deutlich beschleunigen.

Nein.

Die MBG benötigt regelmäßig den Jahresabschluss sowie quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen. Im Einzelfall können ergänzende Informationen zur Unternehmenssituation angefordert werden.

Die stille Beteiligung ist anders als ein Kredit mit einem Rangrücktritt hinter allen gewöhnlichen Forderungen versehen. Sie ist wirtschaftliches Eigenkapital und trägt damit ein deutlich höheres Risiko als ein Kredit, was ein, gegenüber dem Kreditzins, spürbar höheres Beteiligungsentgelt rechtfertigt.

Der Unternehmer muss bei der stillen Beteiligung keine Unternehmensanteile abgeben, bleibt also in seinen Entscheidungen „Herr im Haus“ und partizipiert, bis auf das vergleichsweise niedrige erfolgsabhängige Entgelt, allein am wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens.

Mezzanines Kapital ist Beteiligungskapital, das nicht in der Form von Unternehmensanteilen vergeben wurde. Es ist unter anderem aufgrund seiner Haftung im Insolvenzfall wirtschaftliches Eigenkapital, muss aber langfristig wieder zurückzahlt werden.

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