UNSERE BETEILIGUNG
IHR KAPITAL
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Management-Buy-Out beziehungsweise Management-Buy-In. Selbst für die Abfindung von Gesellschaftern, Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Begleitung eines Turn-Around sind MBG-Beteiligungen einsetzbar. Allerdings beteiligt sich die MBG nur dann, wenn die Vorhaben betriebswirtschaftlichen Erfolg versprechen und auch in Krisenzeiten noch tragfähig sind. Weiteres Plus einer MBG-Beteiligung: Die MBG ist nicht auf bestimmte Branchen fokussiert, sondern wendet sich an den breiten Mittelstand.
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Die MBG engagiert sich bereits mit Beteiligungsbeträgen ab 50.000 Euro. Diese Größenordnung macht eine Beteiligung gerade auch für kleine Betriebe aus Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie und industrienahen Dienstleistungen interessant. Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.
Am häufigsten fragen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Beteiligungen nach. Der durchschnittliche Beteiligungsbetrag liegt unter 300.000 Euro. Dies zeigt, dass MBG-Beteiligungskapital ideal zu Klein- und Mittelbetrieben passt.
Die MBG arbeitet eng mit den beiden Bürgschaftsbanken in Berlin und Brandenburg zusammen.
Unsere Beteiligungen sind in der Regel typisch stille Beteiligungen. Die Unabhängigkeit bei der Führung Ihres Unternehmens bleibt gewahrt.
Die Laufzeit der Beteiligungen richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und den Möglichkeiten unserer Kunden und kann bis zu 10 Jahren betragen. Die stillen Beteiligungen werden zum Nominalwert zurückgezahlt, ohne Teilnahme am Zuwachs des Unternehmenswertes. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.
Unsere Beteiligungen verlangen keine unternehmensbezogenen Sicherheiten, so dass diese für Fremdkapital/Bankkredite zur Verfügung stehen.
FLYER | UNSERE BETEILIGUNG
Erfolgreich ist, wer gut informiert ist. Der Flyer „Unsere Beteiligung – Ihr Kapital“ bietet eine Übersicht über Ihre Vorteile bei einer Beteiligung der MBG.
FLYER | KAPITAL PLUS
Um die Zusammenarbeit weiter zu vereinfachen, haben wir einen gemeinsamen Antrag für unsere Bürgschaftsprogramme und stillen Beteiligungen der MBG entwickelt.
EIGENKAPITAL IST DAS FUNDAMENT JEDER SOLIDEN FINANZIERUNG
KLEINBETEILIGUNGEN
10.000 bis 50.000 Euro
Die Mikromezzaninfinanzierung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis und erhöht das wirtschaftliche Eigenkapital des kleinen Mittelstandes. Sie verbessern Ihr Rating und erhalten zusätzlichen Kreditspielraum. Die MBG als Beteiligungsgeber hat kein Stimmrecht und nur ein sehr beschränktes Einflussnahmerecht.
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Beteiligungsform: stille Beteiligung
Zielgruppe: Anträge können Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründer stellen. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen werden besonders angesprochen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Beteiligungshöhe: 10.000 bis 50.000 Euro
Laufzeit: 10 Jahre
Rückzahlung: die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in drei gleichhohen Jahresraten
Verwendung: Investition und Betriebsmittel (keine Ablösung bestehender Hausbankkredite), eine Kombination mit Bankfinanzierung ist möglich
Konditionen:
- 8% p.a. der Beteiligung, zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich
- variable Gewinnbeteiligung in Höhe von 50% des Gewinns, maximal 1,5% p.a. der Beteiligung
- einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Beteiligung, zahlbar bei Auszahlung
- Vorabentgelt von max. 500 Euro wird mit dem Bearbeitungsentgelt bei Zusage verrechnet
Besicherung: Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen.
Der Mikromezzaninfonds-Deutschland wird gefördert von:
GUTE IDEEN
WAS UNSERE UNTERNEHMEN MACHEN
Mit Unterstützung der MBG werden viele besondere Unternehmensideen verwirklicht. Werfen Sie einen Blick in unser Portfolio.