Unsere Spezialität
Zwölf gute Gründe
für eine stille Beteiligung
Verbessern Sie Ihre Eigenkapitalquote
Ob Corona-Virus oder eine andere Krise – viele mittelständische Unternehmen haben Schwierigkeiten, sich über Bankkredite zu finanzieren. Oder Kredite für den zukunftsorientierten Aus- bzw. Umbau Ihrer Firmen zu bekommen. Warum? Einfach, weil oft die Eigenkapitalquote zu schwach für neue Unternehmenskredite ist. Und ohne Eigenkapital keine Kreditfinanzierung. Dann stellt sich für jeden mittelständischen Unternehmer die Frage: „Was tun?“
Eine „stille Beteiligung“ der mittelständischen Beteiligungsgesellschaft bietet hier eine großartige Alternative zu anderen Finanzierungsformen.

Eine stille Beteiligung wird im Gegensatz zu einem Unternehmenskredit oder anderen Finanzierungsformen dem wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens zugeschlagen. Sie verbessert also die für die Kreditvergabe so wichtige Eigenkapitalquote des Unternehmens und macht es so oft erst kreditwürdig. Die stille Beteiligung ist über die Stärkung des Eigenkapitals ein perfekter Hebel, um die Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Das ist gerade dann besonders wichtig, wenn größere Investitionen anstehen.
Eine stille Beteiligung hat keinerlei Öffentlichkeitswirkung Sie wird in der Regel nicht ins Handelsregister eingetragen und ist auch sonst nicht nach außen sichtbar. Man bleibt uneingeschränkt Herr im eigenen Haus.
Wer über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in Berlin oder Brandenburg eine stille Beteiligung zur Eigenkapitalstärkung hereinnimmt, der hat über den Zeitraum von 10 Jahren immer die gleichen Konditionen. Er muss keine Zinssprünge oder Gebührensteigerungen befürchten.
Eine stille Beteiligung wird im Gegensatz zu einem Unternehmenskredit oder anderen Finanzierungsformen dem wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens zugeschlagen. Sie verbessert also die für die Kreditvergabe so wichtige Eigenkapitalquote des Unternehmens und macht es so oft erst kreditwürdig. Die stille Beteiligung ist über die Stärkung des Eigenkapitals ein perfekter Hebel, um die Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Das ist gerade dann besonders wichtig, wenn größere Investitionen anstehen.
Für eine stille Beteiligung sind keine dinglichen Sicherheiten notwendig. Die werden geschont, um so den Kreditspielraum noch mal zu erweitern. Allerdings ist ein überzeugendes Geschäftsmodell notwendig, um bei der MBG für eine stille Beteiligung in Frage zu kommen.
Die MBG mischt sich bei einer stillen Beteiligung nicht ins operative Geschäft ein. Es gibt nur sehr wenige Geschäfte, die einer Zustimmung durch die MBG bedürfen.
Firmeninhaber können als Beteiligungsnehmer eine stille Beteiligung der MBG jederzeit im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sie sind also nicht gezwungen, eine stille Beteiligung über 5 oder 10 Jahre im Unternehmen zu halten. Stattdessen haben die Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf den Geschäftsverlauf zu reagieren. Und natürlich können Unternehmer die stillen Beteiligungen der MBG mit anderen Finanzierungsformen kombinieren. Ganz so wie es das Unternehmen braucht. Im Gegenzug darf die MBG ihre stille Beteiligung nur aus wichtigem Grund kündigen und hat kein ordentliches Kündigungsrecht.
Unabhängigkeit
Durch eine stille Beteiligung der MBG können sich Unternehmen aus der Abhängigkeit von einzelnen Fremdkapitalgebern lösen und die Kontrolle über ihr Geschäfte zurückgewinnen. Eine stille Beteiligung bedeutet eine langfristige Stärkung der Eigenkapitalbasis, die auch in geschäftlich unruhigen Zeiten zur Verfügung steht. Das macht gerade mittelständische Unternehmen unabhängiger von Konjunkturzyklen und damit auch krisenfester.
Stille Beteiligungen werden zwar wirtschaftlich wie Eigenkapital gewertet, aber steuerlich wie Fremdkapital behandelt. Die Entgelte für die Gewährung des Kapitals können deshalb steuerlich geltend gemacht werden und mindern die Steuerlast.
Unternehmer geben mit einer stillen Beteiligung durch die MBG nichts aus der Hand, sondern behalten weiterhin die volle Kontrolle über ihr Unternehmen, die Geschäftsprozesse und alle operativen Entscheidungen. Sie müssen auch für die Zukunft keine Einmischung oder Verschiebung der Anteilsverhältnisse befürchten.
Mittelständler können den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften uneingeschränkt vertrauen. Denn ihr Ziel ist es, satzungsgemäß den Mittelstand zu fördern und nicht maximale Profite zu erzielen. Deshalb können Unternehmerinnen und Unternehmer sicher sein, dass es bei allen stillen Beteiligungen auch darum geht, ihre Interessen so gut wie möglich zu vertreten.
Mezzanin-Kapital, also eine stille Beteiligung, durch die MBG zu erhalten, ist in der Regel sehr schnell und sehr unbürokratisch möglich. Eine Anfrage genügt und die MBG kümmert sich um alles Weitere mit Ihnen gemeinsam. Wenn das Konzept überzeugt, fließt das Geld auch sehr zeitnah.
Unsere Beteiligung ist
Ihr Kapital
Unsere Programme
Erfolgreich ist, wer gut informiert ist. Unsere Flyer geben Auskunft zu unseren Beteiligungprogrammen.

Beteiligung Klassik
Erfolgreich ist, wer gut informiert ist. Der Flyer „Unsere Beteiligung – Ihr Kapital“ bietet eine Übersicht über Ihre Vorteile bei einer Beteiligung der MBG.

Kapital Plus
Ein gemeinsamer Antrag für Bürgschaft und stille Beteiligung.

Mikromezzanin
Mikromezzaninfinanzierung: Sie richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründer.
FAQ
MBG-Beteiligungskapital
Häufig gestellte Fragen zum Beteiligungskapital der MBG
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Management-Buy-Out beziehungsweise Management-Buy-In. Selbst für die Abfindung von Gesellschaftern, Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Begleitung eines Turn-Around sind MBG-Beteiligungen einsetzbar. Allerdings beteiligt sich die MBG nur dann, wenn die Vorhaben betriebswirtschaftlichen Erfolg versprechen und auch in Krisenzeiten noch tragfähig sind. Weiteres Plus einer MBG-Beteiligung: Die MBG ist nicht auf bestimmte Branchen fokussiert, sondern wendet sich an den breiten Mittelstand.
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Die MBG engagiert sich bereits mit Beteiligungsbeträgen ab 50.000 Euro. Diese Größenordnung macht eine Beteiligung gerade auch für kleine Betriebe aus Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie und industrienahen Dienstleistungen interessant. Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.
Am häufigsten fragen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Beteiligungen nach. Der durchschnittliche Beteiligungsbetrag liegt unter 300.000 Euro. Dies zeigt, dass MBG-Beteiligungskapital ideal zu Klein- und Mittelbetrieben passt.
Die MBG arbeitet eng mit den beiden Bürgschaftsbanken in Berlin und Brandenburg zusammen.
Unsere Beteiligungen sind in der Regel typisch stille Beteiligungen. Die Unabhängigkeit bei der Führung Ihres Unternehmens bleibt gewahrt.
Die Laufzeit der Beteiligungen richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und den Möglichkeiten unserer Kunden und kann bis zu 10 Jahren betragen. Die stillen Beteiligungen werden zum Nominalwert zurückgezahlt, ohne Teilnahme am Zuwachs des Unternehmenswertes. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.
Unsere Beteiligungen verlangen keine unternehmensbezogenen Sicherheiten, so dass diese für Fremdkapital/Bankkredite zur Verfügung stehen.
Die MBG vergibt Beteiligungen ab TEUR 15 bis zu EUR 1,5 Mio. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. vergeben.
Die Laufzeit beträgt zwischen fünf und zehn Jahren.
Es fallen einmalig eine Bearbeitungsgebühr und ein Haftungsfondsbeitrag von je 1% des Beteiligungsbetrages an. Daneben ist laufend ein festes Beteiligungsentgelt zwischen 6 und 8% p.a. und ein erfolgsabhängiges Entgelt zwischen 2 und 2,5% p.a. zu zahlen.
Ja, es ist für jedes Geschäftsjahr ein erfolgsabhängiges Entgelt zwischen 2 und 2,5% p.a. zu zahlen. Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Beteiligung und der jeweilige Jahresüberschuss.
Das Unternehmen muss für alle Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, die Zustimmung einholen. Das betrifft zum Beispiel Maßnahmen wie die Geschäftsaufgabe oder Verlagerung des Betriebes außerhalb Berlin-Brandenburgs oder grundlegende Änderungen im Gesellschafterkreis. Die MBG darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
Die MBG-Beteiligung wird beim Rating als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet und verbessert damit signifikant das Rating.
Ja. Der Gesellschafter muss eine persönliche Garantie für die stille Beteiligung abgeben. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, diese durch eine Risikolebensversicherung zu unterlegen.
Ja. Die Beiligung muss aber in den ersten fünf Jahren tilgungsfrei sein.
Ja. Die Beiligung ist vom Unternehmen mir einer Frist von 12 Monaten kündbar. In diesem Fall ist eine Entschädigung in Höhe von 4,5% pro nicht eingehaltenem Laufzeitjahr zu zahlen.
Die Bearbeitung dauert zwischen zwei und sechs Wochen, vorausgesetzt die Unterlagen liegen vollständig vor. Zumeist lässt sich der Prozess durch rechtzeitige Vorabstimmung deutlich beschleunigen.
Die MBG benötigt regelmäßig den Jahresabschluss sowie quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen. Im Einzelfall können ergänzende Informationen zur Unternehmenssituation angefordert werden.
Die Beteiligungsmittel müssen für ein definiertes Vorhaben, das der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens dient, eingesetzt werden. Die Beteiligung kann damit auch zur Überwindung der Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.
Die stille Beteiligung ist anders als ein Kredit für den Insolvenzfall mit einem Rangrücktritt hinter alle gewöhnlichen Forderungen versehen. Sie ist wirtschaftliches Eigenkapital und trägt damit ein deutlich höheres Risiko als ein Kredit, was ein gegenüber dem Kreditzins spürbar höheres Beteiligungsentgelt rechtfertigt.
Der Unternehmer muss bei der stillen Beteiligung keine Unternehmensanteile abgeben, bleibt also in seinen Entscheidungen „Herr im Haus“ und partizipiert, bis auf das vergleichsweise niedrige erfolgsabhängige Entgelt, allein am wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens.
Mezzanines Kapital ist Beteiligungskapital, das nicht in der Form von Unternehmensanteilen vergeben wurde. Es ist unter anderem aufgrund seiner Haftung im Insolvenzfall wirtschaftliches Eigenkapital, muss aber langfristig wieder zurückzahlt werden.
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Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft beteiligt sich am unternehmerischen Risiko. Für die Beurteilung eines Beteiligungsantrages benötigt die MBG einen aktuellen und umfassenden Einblick in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens.
- Kurzdarstellung des Vorhabens
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), einschließlich Summen- und Saldenliste
- Angaben zum beruflichen Werdegang der Geschäftsführer/Gesellschafter
- Darstellung des Produkt- und Leistungsangebotes
- Beschreibung des Kundenkreises und des Vertriebskonzeptes
- Schilderung der Markt- und Konkurrenzverhältnisse
- Auftragsbestand
- Informationen zur Personalentwicklung
- Rentabilitätsvorschau
- Liquiditätsplan
- Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug
- Übersicht der Kreditverbindlichkeiten
- Miet-/Pachtverträge
- Vermögensverhältnisse der Gesellschafter/Geschäftsführer
Subtitle
Stille Beteiligung vs.
Unternehmenskredit
Vergleichsmatrix
Typisch stille Beteiligung | Fremdkapital | |
wirtschaftliches Eigenkapital | ja | nein |
bilanzielles Eigenkapital | nein | nein |
steuerliches Eigenkapital | nein | nein |
Miteigentümer/Gesellschafter | nein | nein |
Konditionen | feste und/oder gewinnabhängige Vergütung | Zinszahlungen abhängig vom Rating |
Sicherheiten | keine dinglichen | vorrangige |
Informationspflichten/Mitsprache | Informationsrechte/Mitsprache nur bei zentralen Entscheidungen | Informationsrechte |
Laufzeit | befristet i. d. R. auf 10 Jahre | befristet |
Tilgung/Exit | Rückzahlung zum Laufzeitende | nach Tilgung |
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